April 2015

ABV - Die wichtigsten Themen einvernehmlich lösen

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Zahlreiche KMU sind im Eigentum von zwei oder mehr Gesellschaftern. Dabei gibt es Fälle, bei welchen alle Eigentümer im Betrieb operativ tätig sind und andere Fälle, bei welchen einzelne Gesellschafter sich auf die Rolle des Investors beschränken. Bei beiden Ausprägungen stehen zahlreiche Fragen den gegenseitigen Beziehungen als auch denjenigen zur Gesellschaft selbst im Raum. Interessant ist, dass Unternehmer im Geschäftsalltag zahlreiche Abmachungen schriftlich festhalten oder vertraglich regeln. Umso erstaunlicher ist, dass Geschäftsthemen mit den grössten persönlichen und finanziellen Auswirkungen oft nicht geregelt sind, d.h. durch das alltägliche Leben sich selbst überlassen werden.

Der Aktionärbindungsvertrag (ABV) ist das ideale Instrument diese Lücke zu schliessen und die optimale Ergänzung zur formlosen Art des alltäglichen gemeinsamen Verständnisses. Dem ABV kommt dabei die Rolle zu, übergeordnete, grundsätzliche und ausserordentliche Themen zu regeln. Die entscheidenden Inhalte, Merkmale und Besonderheiten eines ABV zeigen wir bewusst stichwortartig. Die einzelnen Elemente mögen dabei als Checkliste beim Erarbeiten eines individuellen, massgeschneiderten ABV dienen, denn jede Aktiengesellschaft birgt in sich zahlreiche speziell auf ihre massgebenden Aktionäre zugeschnittene Besonderheiten.

Merkmale eines ABV

  • Er regelt die Handhabung zukünftiger möglicher Ereignisse.
  • Er bildet unter Gesellschaftern die heutige Sicht ab.
  • Er ist das umfassendste und intimste Vertragswerks unter Gesellschaftern und Arbeitsgemeinschaften
  • Er wird zu einer Zeit besten Einvernehmens zwischen den Parteien erarbeitet.
  • Er ist absolut formfrei.
  • Er ist sehr individuell ausgestaltbar und kann fast alle Eigenschaften abbilden.
  • Er wird im Wissen unterzeichnet, dass jeder Vertrag auch nicht eingehalten werden kann.
  • Er ist mehr eine moralische denn eine rechtliche Sicherung.
  • Er kann nie all umfassend sein. Dazu ist das Leben zu kreativ!

Inhalt eines ABV

  • Abbildung der Gesellschafterverhältnisse
  • Festlegen von Grundsätze zur Dividendenpolitik, Zeichnungsberechtigung, VR-Zusammensetzung, etc.
  • Regelung von Zuständigkeits-, Verantwortlichkeits-, und Entschädigungsfragen
  • Regelung von Vorhand- oder Verkaufsrechten der Aktien sowie Regelung bei Tod / Erbschaft, Handlungsunfähigkeit
  • Festlegen von Bewertungsrichtlinien und Zahlungsmodalitäten.
  • Festlegen der Dauer sowie Kündigungsmodalitäten
  • Festlegen von Konventionalstrafen bei offensichtlichen Zuwiderhandlungen

Weg zu einem ABV

  • Festlegen wer alles Vertragspartei sein soll.
  • Austausch mit Fachleuten betreffend Gestaltungsmöglichkeiten und Inhalt.
  • Individuelle Meinungsbildung zu allen möglichen Vertragsinhalten.
  • Intensiver, bewusster Austausch unter den Vertragsparteien in Begleitung einer Fachperson.
  • Aufsetzen eines Vertrages inkl. Feinabstimmung.
  • Überschlafen des Vertragswerkes.
  • Überzeugtes Unterzeichnen des Vertrag

Nutzen eines ABV

  • Regelt Formen des Zusammenarbeitens sowie des Auseinandergehens.
  • Schafft Bewusstsein zu zahlreichen elementaren Fragen, die über dem daily business stehen.
  • Schafft gegenseitiges Vertrauen.
  • Setzt klare Leitplanken für künftige Fragestellungen
  • Schmälert das Risiko zu einem späteren Zeitpunkt Streitereien austragen zu müssen.
  • Hält den gemeinsamen Nenner der einzelnen Parteien zum Zeitpunkt der Unterzeichnung fest.
  • Setzt einen moralischen Rahmen

Nachteile eines ABV

  • Das Ausarbeiten kostet Zeit
  • Das Erstellen provoziert eine Auseinandersetzung zwischen den Partnern mit der genannten Themenpalette (oft punktuell unangenehm)
  • Die professionelle Begleitung kostet Geld

Interessante Vertragsnischen

  • Oft ist es sinnvoll einen ABV als unkündbar und auf lange Zeit auszurichten. Im Wissen, dass jeder Vertrag im gegenseitigen Einverständnis jederzeit angepasst oder gemäss Gesetz aus wichtigen Gründen aufgelöst werden kann.
  • Aktienzertifikate erstellen und an einem neutralen Ort hinterlegen, um Eventualitäten einer Verpfändung und Belehnung der Aktien erst gar keine Möglichkeit zu bieten.

Die Erfahrung zeigt, dass in guten Zeiten die Auseinandersetzung unter den Gesellschaften mit den genannten Fragestellungen ein nachhaltiges Fundament darstellt. Dabei sollen Aufgaben, Zuständigkeiten, Entschädigungsmechanismen sowie Erwartungen aller Vertragsparteien angesprochen und vereinbart werden.

Ein ABV zwingt alle Parteien sich mit der Endlichkeit ihres unternehmerischen Wirkens auseinander zu setzen und sich dabei Festzulegen, welche Parameter massgebend sein sollen.

Oft bringen die so ausgelösten Gedanken spannende Blüten hervor – wahre Bewusstseinsbildung gepaart mit der Chance seine Gesellschaftspartner von einer bis dato unbekannten Seite kennen zu lernen. Vertrauensbildung pur!

Hans Marugg

Dipl. Treuhandexperte
Betriebsökonom FH

hans.marugg@trmi.ch