Januar 2011

Eine Holding – auch für KMU?

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Holdinggesellschaften als Begriff gehören zum alltäglichen Wortschatz in den Tagesaktualitäten. Öffentlich treten sie meistens in einem Umfeld fernab der typischen Unternehmerlandschaft Schweiz in Erscheinung. Heisst das nun, dass die Holding für die Vielzahl von Schweizer KMU nicht von Belang ist? Eine Holding ist in der Regel eine AG oder GmbH deren hauptsächlicher Zweck darin besteht, Beteiligungen zu halten – konkret Aktien anderer Gesellschaften. Das bedeutet: Wenn ich Inhaber oder Mitinhaber von beispielsweise zwei Gesellschaften bin, kann ich die Aktien dieser Gesellschaften in eine neue Unternehmung, in meine Holdinggesellschaft einbringen. Neu bin ich privat im Besitz der Holdingaktien. Die Holdinggesellschaft ihrerseits hält die von mir eingebrachten Firmenanteile.

Damit die Holding als reine Holding Anerkennung findet, darf sie keine wesentliche Geschäftstätigkeit ausüben, sondern nur
Nebentätigkeiten wie z.B. Finanzierungen, Führungsaufgaben, Cash-Management etc.; sogenannt gegen Innen gerichtete Tätigkeiten.

Solange die Holding nur bescheiden operativ tätig ist, erhält sie seitens der kantonalen Steuerverwaltungen auf Antrag das sogenannte Holdingprivileg, was bedeutet, dass die Kapitalsteuer ausgesprochen tief ist (einige hundert Franken) und die Gewinnsteuer gänzlich entfällt.

Gute Gründe für die Holding

Ab welcher Grösse, bei welcher Konstellation macht das Gründen einer Holding überhaupt Sinn? Neben finanziellen und vor allem auch steuerlichen Überlegungen können durchaus auch organisatorische und führungstechnische Gründe ausschlaggebend sein.

Dividenden- und Steuerplanung

Jegliche Art von wirkungsvoller Steuerplanung setzt voraus, dass mehr Geld erwirtschaftet wird als für die Geschäfts- und Privatausgaben benötigt wird. Diese «Übergewinne» lagern in der operativen Gesellschaft in Form von Reserven und machen die Gesellschaft schwer. Anstatt diese Gewinne jährlich an den Aktionär auszuschütten, kann es vorteilhaft sein, sie in einer Holding zwischenzulagern. Das Ausschütten zu Gunsten der Holding löst keine Steuern aus, hält die operative Gesellschaft schlank und macht die Holding zur privaten persönlichen Bank. Die Holding kann nun bei Bedarf das Geld – unter bestimmten Voraussetzungen – an ihre Tochter oder an die Aktionäre verleihen und erhält dafür Zinsen, ebenfalls steuerfrei.

Eine andere Möglichkeit ist, das auf Aktionärsstufe noch unversteuerte Geld für den Erwerb einer neuen Gesellschaft zu verwenden. Das bedeutet, dass derjenige Teil des Geldes, welcher zur Zahlung der privaten Steuerlast abgeflossen wäre, nun mir anstelle des Staates als Investition zur Verfügung steht.

Nachfolge und Verkauf

Operative Gesellschaften werden so konsequent schlank gehalten und sind bei der Umsetzung von Nachfolge- und Verkaufslösungen im Vorteil. Der Kauf- oder Anrechnungspreis kann auf die echten Firmenwerte fokussiert werden und wird durch hohe Liquiditätsbestände oder nichtbetriebsnotwendiges Vermögen nicht unnötig erhöht.

Holding als Rentengefäss

Wie dargelegt, kann die Holding zur eigenen Bank werden. Mit zunehmendem Alter wird das Entgelt aus Arbeit kleiner und kann durch Dividendenausschüttungen so ergänzt werden, wie es der private Bedarf verlangt. So versteuere ich privat über die Zeit des gesamten Unternehmerlebens nur das Einkommen, welches ich für den privaten Lebensunterhalt benötige. Spätestens seit 2009 profitiert man zusätzlich, weil private Einkünfte aus Dividenden privilegiert besteuert werden (Reduktion bis zu 80% je nach Kanton).

Diskretion – Risikobegrenzung

Eine Holdinglösung stellt per se eine sehr klare Trennung von Privat und Geschäft dar. Je nach Geschäftsfeld und Umfeld kann es vorteilhaft sein, dass die Eigentumsverhältnisse gegen Aussen nicht offensichtlich nachvollziehbar sind. Die Risikobegrenzung, welche bereits durch das Gründen einer AG / GmbH vollzogen wird, kann so maximiert werden.

Finanzierung

Für Projekte mit hohem Finanzierungsbedarf und Risikopotenzial kann es sinnvoll sein, dass die Projektrealisation von der Finanzierung gesellschaftsmässig getrennt wird. Das dient einerseits der Absicherung und andererseits der Steigerung der ausweisbaren Eigenmittelquote. In diesem Falle übernimmt die Holding die klassische Finanziererrolle. Sie wird von verschiedener Seite mit flüssigen Mitteln ausgestattet und stellt diese dann gesammelt der operativ tätigen Projektgesellschaft defakto als Eigenmittel zur Verfügung. Hier arbeitet man vorzugsweise mit einer Zwischenholding.

Führung und Label

Wenn ein oder mehrere Unternehmer gemeinsam an zahlreichen Firmen beteiligt sind, ist es führungsmässig interessant, dass alle Beteiligten ihre Beteiligungen in eine gemeinsame Holding einbringen, welche dann 100%-Inhaberin aller aktiven Unternehmungen ist. Die Holding beheimatet nun die verschiedenen Dienste, die von allen operativen Unternehmungen beansprucht werden, wie Personal, IT, Controlling etc. Diese Leistungen, zusammen mit weitergehenden Managementleistungen, werden dann den einzelnen Tochtergesellschaften, in der Regel gemäss der Cost-Plus-Methode, weiterbelastet. Wenn ich am Markt mit einem einzigen Label auftreten will, um meine Präsenz steigern zu können, kann es hilfreich sein, mit einer Holding namensmässig mit dem Hauptlabel aufzutreten.

Steuerliche Vorteile

Zweifelslos gibt es zahlreiche positive Steuereffekte. Diese sollten allerdings keineswegs die einzigen Argumente sein. Es geht vielmehr darum, von zahlreichen kleinen Ersparnissen zu profitieren und beraterseitig sicherzustellen, dass die Mehrkosten mehr als kompensiert werden. Bei korrekter Umsetzung seien an dieser Stelle die folgenden steuerlichen Vorteile erwähnt:

  • Zinserträgen sind steuerfrei
  • Profitieren von der Marge bei der Weiterverrechnung von Managementleistungen;
  • Tiefere private Vermögenssteuerbelastung, da höhere Rabattierung bei den Steuerwerten möglich ist;
  • Begrenzung und Steuerung der privaten Einkommenssteuerbelastung.

Nachteile einer Holding

Die Ausschüttung, das heisst die Vereinnahmung von Dividenden ist wohl steuerfrei, jedoch kann dies nicht als Vorteil per se definiert werden, da die Besteuerung bei der späteren Ausschüttung ins Privatvermögen bestehen bleibt.

Jede Medaille hat zwei Seiten:

  • Als wesentlichster Nachteil ist der Verlust des steuerfreien Kapitalgewinnes zu nennen. Gewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen (Aktien) im Privatvermögen können, wie allseits bekannt, steuerfrei vereinnahmt werden. Bringe ich nun meine Beteiligungen in eine Holding ein und verkaufe später eine der operativen Firmen, so entsteht neu der Gewinn in der Holding. Für die Holding selbst bleibt der Verkauf ebenfalls steuerfrei. Wenn ich nun die Verkaufsgewinne als Dividenden ausschütte, muss ich diese privat als Vermögensertrag versteuern, wobei, wie bereits erwähnt, eine Privilegierung von bis zu 80 % gewährt wird. Das heisst konkret: Wenn ich an das Verkaufen einer Firma denke, macht es wenig Sinn, diese vorgängig in eine Holding einzubringen.
  • Als weiterer Nachteil ist das Verwalten eines zusätzlichen Firmengefässes zu erwähnen. Je nach Organisation und Ordnungsflair stellt dies jedoch einen unwesentlichen Punkt dar, da eine Holding selbstredend relativ wenig Geschäftstransaktionen tätigt.

Hans Marugg

Dipl. Treuhandexperte
Betriebsökonom FH

hans.marugg@trmi.ch